Die Regeln im Überblick

Reif für den Ruhestand: Wann darf man in Pension gehen?

Aktualisiert:

von Tanja Unterweger

Pension - die wichtigsten Infos

Bild: APA/BARBARA GINDL


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Viele Österreicherinnen und Österreicher zählen bereits die Jahre, bis sie ihre wohlverdiente Pension antreten dürfen. Doch ab wann ist das hierzulande eigentlich möglich? JOYN News hat die Antworten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Viele Österreicher:innen fiebern ihrer wohlverdienten Pension bereits entgegen.

  • Doch welche Voraussetzungen muss man in Österreich erfüllen, um in Alterspension gehen zu dürfen?

  • Welche Altersgrenzen gelten für Männer und Frauen und welche Versicherungszeiten brauche ich?

Es ist eines der großen Highlights des Arbeitslebens - das letzte genauer gesagt. Der Pensionsantritt. Ein Moment, dem viele Österreicher:innen entgegenfiebern.

Vielleicht kommen die Kolleg:innen sogar mit einer Torte um die Ecke und man zelebriert gemeinsam den Abschied? Käme für jedes Arbeitsjahr eine Kerze auf den Kuchen, der Platz würde wohl knapp werden.

Aber wie lange muss man in Österreich eigentlich arbeiten, bis man in den wohlverdienten Ruhestand gehen darf? Beziehungsweise welches Pensionsantrittsalter gilt hierzulande?


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Regelungen für Männer und Frauen

Welche Regeln für eine Alterspension gelten, hängt unter anderem vom Geburtsjahr ab. Für jene, die ab 1955 geboren wurden, gilt die folgende Rechtslage.

Das Regelpensionsalter ist für Männer und Frauen aktuell noch unterschiedlich. Die reguläre Alterspension können

  • Männer mit Vollendung des 65. Lebensjahres und

  • Frauen mit Vollendung des 60. Lebensjahres

antreten. Ab 2024 wird das Frauenpensionsalter jedoch stufenweise angehoben und die Altersgrenze wird an jene der Männer angeglichen werden. 2033 soll dann ein einheitliches Regelpensionsalter von 65 Jahren gelten.

Diese Versicherungszeiten braucht es

Wer nach 1954 geboren wurde und die Regelpension antreten will, muss am Stichtag zumindest 180 Versicherungsmonate beziehungsweise 15 Jahre vorweisen können. 84 Monate davon, das sind insgesamt 7 Jahre, muss man ab 2005 erwerbstätig gewesen sein.


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