Kärntner Arzt wegen Todes zweier Patienten vor Gericht

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von Agenturen

Am Landesgericht Klagenfurt wird über den Arzt entschieden

Bild: APA/APA/THEMENBILD/PETER LINDNER


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Ein Kärntner Arzt muss sich am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt wegen grob fahrlässiger Tötung und Gefährdung der körperlichen Sicherheit verantworten. Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt macht ihn für den Tod einer 14-jährigen Krebspatientin verantwortlich, der er Infusionen mit Katzenkralle, einer Pflanzenart, verabreichte und Heilung versprach. Ein zweiter Patient soll nach seiner Behandlung ebenfalls gestorben sein.

Die Praktiken des Arztes waren im Prozess gegen die Eltern des Mädchens in den Fokus gerückt. Kurz nach dem Prozess meldete sich die Witwe eines Tätowierers, den der Mediziner ebenfalls mit Katzenkralle behandelt hatte, und erhob Vorwürfe. Laut Strafantrag soll der Arzt "durch Verabreichung einer Infusionstherapie mit Katzenkralle kombiniert mit anderen Stoffen verantwortlich für einen Herz- und Hirninfarkt des Patienten" sein, was zu dessen Tod führte.

Weiters habe der Arzt "von Mai 2007 bis Mai 2025 grob fahrlässig eine Gefahr für das Leben und die Gesundheit von zumindest 6.550 Personen herbeigeführt". Entgegen den Vorschriften der ärztlichen Kunst habe er seinen Patienten nur als Nahrungsmittel zugelassene Essenzen intravenös verabreicht. Damit sei ein "äußerst hohes Risiko" an Verunreinigungen durch Mikroorganismen einhergegangen, die Gefahr schwerwiegender Reaktionen wie Anaphylaxien - eine allergische Reaktion - und Embolien - Verschluss von Blutgefäßen - mit tödlichem Ausgang habe bestanden.

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