Peterlik-Prozess: Urteil am Mittwoch erwartet
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von AgenturenPeterlik zu Prozessbeginn im März
Bild: APA/APA/ROLAND SCHLAGER/ROLAND SCHLAGER
Der Prozess wegen Amtsmissbrauchs und Verletzung der Geheimhaltungspflicht gegen den Ex-Generalsekretär in Karin Kneissls (FPÖ) Außenministerium biegt am Mittwoch in die Zielgerade. Johannes Peterlik soll ohne Erfordernis einen als "geheim" klassifizierten Bericht u.a. zum Nervengift Nowitschok angefordert und Ex-Verfassungsschützer Egisto Ott interne Dokumente zugänglich gemacht haben. Derzeit beraten Richterin und Schöffen, ein Urteil wird es am Nachmittag geben.
Konkret soll Peterlik, der unter der von der FPÖ nominierten Außenministerin Kneissl zum Generalsekretär aufgestiegen war, den als geheim klassifizierten Bericht der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OPCW) zu einem Giftanschlag im Jahr 2018 im britischen Salisbury, der auch die Formel des Nervengifts Nowitschok zum Inhalt hatte, angefordert haben. Die Nowitschok-Formel landete schließlich bei Ex-Wirecard-Vorstand Jan Marsalek, der mittlerweile für den russischen Inlandsgeheimdienst FSB tätig sein dürfte. Eine Schiene von Peterlik zu Marsalek ist nicht belegbar. Den Anklägern zufolge soll Peterlik im Oktober 2018 aber Ex-BVT-Chefinspektor Egisto Ott mehrere OPCW-Dokumente zu den Nowitschok-Vorfällen gezeigt und diesen abfilmen haben lassen.
Treffen mit Botschafter "Schutzbehauptung"
Ein Gespräch mit dem damaligen russischen Botschafter in Wien, Dmitrij Ljubinskij, der am Rande eines Termins im Off von einem OPCW-Bericht gesprochen haben soll, der Russland entlaste, nannte die Staatsanwaltschaft in ihrem Schlussplädoyer eine "Schutzbehauptung". Sie hätte Ljubinskij gerne noch als Zeugen befragt, er stand dem Gericht jedoch nicht zur Verfügung. Ob es das Gespräch tatsächlich gegeben habe, sei aus ihrer Sicht aber nicht relevant. "Wäre es nicht viel glaubhafter, dass er (Ljubinskij, Anm.), damit herumrennt und es allen zeigt? (...) Warum spricht auch Peterlik mit niemandem darüber?", fragt sie in den Raum.
"Was ich glaube: Erstens hat es das Gespräch nie gegeben. Zweitens ist es aber irrelevant, da das Dokument außenpolitisch vollkommen irrelevant ist." Aus einem Gutachten zur Todesursache könne man nicht herauslesen, wer der Mörder sei, verglich die Staatsanwältin. Gegen Peterlik spreche auch, dass er nie seiner Vorgesetzten, Außenministerin Karin Kneissl, berichtet habe. "Ganz einfach, weil der Bericht außenpolitisch nicht relevant war und es kein dienstliches Interesse gab." Grundsätzlich gelte: "Wenn der Herr Botschafter meint, der Bericht entlaste Russland, dann würde ich annehmen er macht Propaganda."
Auch der Eidesstattlichen Erklärung von Ott schenkte die Staatsanwältin wenig Glauben. "Das Dokument kann nur von Dr. Peterlik gekommen sein", widersprach sie der Darstellung des Ehemaligen Chefinspektors, er habe es "in seinem Briefkasten gefunden" und bestimmt nicht von Peterlik bekommen. Außerdem: "Wie kann er denn wissen, wer sie ihm in den Postkasten gelegt hat?". Bei dem Dokument, dass Ott abfotografiert habe, handle es sich um jene Kopie die im Außenministerium für Peterlik angefertigt worden sei, verwies sie auf einen Untersuchungsbericht.
"Der Schaden für die Republik ist evident. Das Dokument war in den Financial Times und man konnte nachweisen, dass es aus Österreich kam", hielt die Staatsanwältin fest. Jedenfalls sei "eine Gefährdung der Interessen der Republik" entstanden, verwies sie auf diplomatische Verstimmungen, die am Vormittag ein Zeuge schilderte. Sie beantragte einen Schuldspruch.
Verteidigung: "Wer hat Interesse, dass dem Marsalek zu stecken?"
Dem widersprach naturgemäß Peterliks Verteidiger Michael Mössler. Der Weg, den die Staatsanwaltschaft zeichne, habe "massive Lücken". Er stehe auf dem Standpunkt, dass das Dokument in Österreich klassifiziert werden hätte müssen, weshalb gar kein klassifiziertes Dokument vorgelegen sei. Jedenfalls hätte Peterlik aber die Befugnis gehabt, das Dokument einzusehen. "Wer sonst, wenn nicht der ranghöchste Beamte unter der Ministerin", führte er einen OLG-Entscheid ins Treffen, durch den er sich bestätigt sieht.
Auch der Darstellung der Staatsanwältin, das Dokument sei von vornherein außenpolitisch irrelevant, konnte er wenig abgewinnen. "Im Nachhinein ist man immer schlauer", meinte Mössler. Da die Einsicht nichts gebracht habe, hätte es auch nichts zu berichten gegeben. Die belastenden Angaben würden sich außerdem lediglich auf die Aussagen eines Zeugen stützen, der bei seiner Einvernahme "sehr geschwommen" sei und zuvor wegen falscher Zeugenaussage verurteilt wurde.
Peterliks zweiter Verteidiger Volkert Sackmann richtete sich dann direkt an die Schöffen: "Im Zweifel müssen sie freisprechen. Aber nach unseren Plädoyers werden sie sehen: Es ist kein Zweifel." Er vermisste außerdem das Motiv: "Warum hat denn irgendwer Interesse daran, dass dem Marsalek heimlich zuzustecken?" Es sei auch nicht nachvollziehbar, warum man bei Ott nur einen Bericht und nicht alle Berichte, die Peterlik geliefert worden seien, gefunden habe. Es würde nur funktionieren, wenn Peterlik ihm alle Berichte gegeben, aber einen nur habe abfotografieren lassen. "Er gibt ihm fünf, den sechsten lässt er ihn nur abfotografieren? Wenns' das glauben, dann ja: schuldig." Abschließend bat er um einen Freispruch: "Die Suppe ist zu dünn. Ich verstehe schon, man Sucht einen Schuldigen, aber man hätte woanders suchen müssen als bei meinem Mandanten".
Zeuge: "Wir sind da schon sehr negativ aufgefallen"
Zu Beginn war am Mittwoch ein ehemaliger Militärberater an der österreichischen Botschaft in Den Haag - von wo das Originaldokument angefragt wurde und ans Außenministerium übermittelt wurde - als Zeuge geladen. Zuerst schilderte er, dass klassifizierte Dokumente in Österreich nicht neu klassifiziert werden müssten: "Geheim ist geheim. Das (Neuklassifizierung, Anm.) würde auch keinen Sinn machen."
Zum konkreten Vorfall sagte er, dass die in der "Financial Times" veröffentlichten Deckblätter "relativ einfach" Österreich zuordenbar gewesen seien. Danach habe die Botschaft Kontakt mit der OPCW als auch britischen Vertretern aufgenommen. Der Vorfall sei für die Botschaft in Den Haag "höchst unangenehm" gewesen. "Wir sind da schon sehr negativ aufgefallen", beschrieb er die Auswirkungen des Vorfalls.
Die Briten hätten keine OPCW-Untersuchung verlangt. Diese hätte "nur den Russen" geholfen, so der Zeuge. Man hätte die OPCW und London über die in Österreich getätigten Maßnahmen informiert, damit waren diese laut ihm zufrieden. Ohne diese Maßnahmen wäre der Vertrauensverlust wohl "massiv" gewesen, im schlimmsten Fall hätte Österreich keine klassifizierten Dokumente mehr erhalten können. Diese "intensive Phase" mit zahlreichen Gesprächen, um an der Vertrauensbasis zu arbeiten, hätte "rund ein Jahr" gedauert. Ob Russland auch Zugang zu den OPCW-Dokumenten gehabt habe? "Selbstverständlich", sagt er. Russland sei auch Mitglied der OPCW. Über die Motivation der Russen könne er nichts sagen.
Involviert in die Aufarbeitung des Vorfalles war dann Peterliks Nachfolger, Peter Launsky-Thieffenthal. Seine Aufgabe sei es gewesen, dass die korrekte Vorgehensweise eingehalten werde, sagte er heute als Zeuge befragt. Der mittlerweile pensionierte Spitzenbeamte sagt, dass er von diesem Sachverhalt erst aus diesem Verfahren erfahren habe. Die Ergebnisse der Untersuchungen im Haus seien an Peterlik unter seinem Beisein kommuniziert worden, darüber hinaus habe er mit Peterlik aber nicht über den Themenkomplex gesprochen. Als Generalsekretär hatte Launsky-Tieffenthal nie mit OPCW-Dokumente zu tun gehabt, auch hätte er nie klassifizierte Dokumente angefordert.
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