Prozess um Übergriffe gegen Insassen der JA Göllersdorf
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von AgenturenÖffentlichkeit wurde rasch ausgeschlossen
Bild: APA/APA/GEORG HOCHMUTH/GEORG HOCHMUTH
Am Landesgericht Korneuburg haben sich am Montag fünf Insassen der Justizanstalt Göllersdorf (Bezirk Hollabrunn) verantworten müssen. Drei Männer im Alter von 28 bis 40 Jahren sind wegen Vergewaltigung eines mit ihnen in dem forensisch-therapeutischen Zentrum Untergebrachten angeklagt. Zwei weiteren Insassen aus Göllersdorf - sie sind 29 und 30 Jahre alt - wird die Unterlassung der Verhinderung einer mit Strafe bedrohten Handlung angelastet.
Erst- bis Drittangeklagtem wird vorgeworfen, den Mituntergebrachten im Oktober 2025 mehrfach am Bett fixiert und misshandelt zu haben. Bei den Beschuldigten handelt es sich um einen 40-jährigen Österreicher, einen 28-jährigen spanischen Staatsbürger und um einen 31-jährigen Tunesier. Die beiden weiteren angeklagten österreichischen Staatsbürger sollen dabei im selben Haftraum zugesehen und nichts unternommen haben, so der Vorwurf. "Es wäre ihnen jederzeit möglich gewesen, das Personal des forensisch-therapeutischen Zentrums auf die Taten hinzuweisen", betonte die Staatsanwältin bei ihrem Eröffnungsvortrag.
Die führende Rolle bei der inkriminierten Vergewaltigung dürfte der 40-jährige Erstangeklagte innegehabt haben. Dieser soll vor den Übergriffen von "einer Therapie" gesprochen haben. Das Opfer vertraute sich im November 2025 einer Sozialarbeiterin an. Daraufhin wurde der Mann intern verlegt.
Quartett zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig
Alle fünf Männer eint, dass sie nach früheren Vorfällen auf Grundlage von Paragraf 21 Absatz 1 Strafgesetzbuch im forensisch-therapeutischen Zentrum untergebracht wurden. Im nunmehrigen Verfahren wird das Quintett auf Basis eines psychiatrischen Gutachtens des Sachverständigen Werner Brosch jedoch als zurechnungsfähig angesehen.
Während der Erstangeklagte laut Staatsanwaltschaft die Vorwürfe bestreitet, sind Zwei- und Drittangeklagter zum Teil geständig. Die Verteidigerinnen der beiden Insassen, denen Unterlassung der Verhinderung einer mit Strafe bedrohten Handlung vorgeworfen wird, beriefen sich darauf, dass ihre Mandanten eingeschüchtert gewesen seien. Der Fünftangeklagte habe "wirklich Angst gehabt, dass es ihm selber so gehen könnte", betonte dessen Anwältin Astrid Wagner.
Für die gesamte Beschuldigteneinvernahme wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Der vorsitzende Richter begründete dies damit, dass der höchstpersönliche Lebensbereich des Opfers behandelt werde.
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