Prozessstart um Swift-Attentat gegen mutmaßliche Terrorzelle
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von AgenturenDie Angeklagten verbargen ihre Gesichter vor den Fotografen
Bild: APA/APA/ROLAND SCHLAGER/ROLAND SCHLAGER
Nach einer halbstündigen Verspätung hat am Dienstag am Landesgericht Wiener Neustadt der Prozess um einen mutmaßlich verhinderten Terror-Anschlag auf ein Taylor-Swift-Konzert im Wiener Ernst-Happel-Stadion begonnen. Infolge eines Problems mit dem Computersystem hatte sich das Plädoyer des Staatsanwalts verzögert. Die zwei Angeklagten verbargen ihre Gesichter jeweils mit Aktenordnern vor den Fotografen.
Laut Anklage war Beran A. (21), der in einem blauen Hemd und mit einem gepflegten Bart vor die Geschworenen trat, spätestens am 21. Juli 2024 fest entschlossen, im Namen der Terror-Miliz "Islamischer Staat" (IS) am 9. August 2024 ein Attentat im voll besetzten Stadion zu verüben. Er wurde dank einer Warnung aus dem Ausland zwei Tage vor dem Termin festgenommen. Mitangeklagt ist mit dem optisch fast noch jugendlich wirkenden Arda K. (21) ein zweiter mutmaßlicher IS-Terrorist. Der Staatsanwalt will beweisen, dass die beiden mit dem in Saudi-Arabien inhaftierten Hasan E. eine hochgefährliche IS-Terror-Zelle gebildet und bereits Ende 2023 die Ausführung von drei Anschlägen im Namen des IS geplant hatten.
Mehrere Anschlagspläne inkriminiert
Ihr gemeinsamer Tatplan sah laut Anklage vor, am 11. März 2024 getrennt voneinander in Mekka, Istanbul und Dubai zeitgleich Polizisten oder Sicherheitsleute zu töten. Während Beran A. und Arda K. jeweils unverrichteter Dinge aus Dubai und Istanbul zurückkehrten, stach Hasan E. vor der Al-Haram-Moschee in Mekka einem Sicherheitsbeamten ein Messer in den Hals und verletzte vier weitere Personen, ehe er überwältigt werden konnte. Der 21-Jährige wartet seither in einem Gefängnis in Saudi-Arabien auf den Ausgang seines von den saudischen Behörden geführten Strafverfahrens.
"Die österreichische Botschaft in Riyadh steht seit Bekanntwerden der Verhaftung mit ihm in Kontakt und leistet konsularische Unterstützung im Rahmen von Haftbesuchen", hieß es am Dienstag in einem Statement des Außenministeriums zu Hasan E. Demnach gibt es auch laufenden Austausch mit der Familie des 21-Jährigen sowie mit den saudischen Behörden. "Der Betroffene hat einen Pflichtverteidiger. Das Strafverfahren läuft noch, die Botschaft bemüht sich um regelmäßige Prozessbeobachtung. Es ist weiterhin nicht bekannt, welches Strafmaß von der Anklage gefordert wird", teilte das Außenministerium auf APA-Anfrage mit und hielt fest, dass aus Datenschutzgründen grundsätzlich keine weiteren Details kommuniziert würden.
Vier Verhandlungstage anberaumt
Beran A. und Arda K. wird in Wiener Neustadt vorgeworfen, Hasan E. in seinen terroristischen Absichten bestärkt zu haben, indem sie mit ihm bis knapp vor der Bluttat in Mekka telefonischen Kontakt hielten und die Einzelheiten ihrer jeweiligen Vorhaben besprachen.
Der auf insgesamt vier Verhandlungstage anberaumte Prozess in Wiener Neustadt findet unter strengen Sicherheitsvorkehrungen statt. Eine halbe Stunde vor Verhandlungsbeginn war der Schwurgerichtssaal von der Justizwache durchsucht worden. Nachdem er freigegeben war, wurden Medienvertreterinnen und -vertreter in den Saal gelassen. Sogleich setzte ein Run auf die einzig freie Steckdose an. Mittels Verlängerungskabeln wurde vorsorglich eine Stromzufuhr zu den Laptops der Medienschaffenden hergestellt, die sich um die Laufzeit ihrer Akkus sorgten.
Fast die gesamte Palette an terroristischen Straftaten angeklagt
Angekreidet wird den angeklagten mutmaßlichen IS-Anhängern fast die gesamte im Strafgesetzbuch (StGB) enthaltene Palette an terroristischen Straftaten, darunter versuchter Mord bzw. Beitrag zum versuchten Mord im terroristischen Kontext (§ 278 c Absatz 2 StGB) sowie Reisen für terroristische Zwecke (§ 278 g StGB). Im Fall von anklagekonformen Schuldsprüchen drohen den Angeklagten nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) bis zu 20 Jahre Haft.
Am ersten Verhandlungstag werden nach dem Vortrag der Staatsanwaltschaft und den Gegenäußerungen der Verteidigung die zwei Angeklagten vernommen. Zeugen sind noch keine geladen. Die Verhandlung ist bis 17.00 Uhr anberaumt.
Das Plädoyer des Staatsanwalts hatte sich wegen technischer Probleme um 30 Minuten verzögert. Der Staatsanwalt wollte seinen Anklagevortrag über einen großformatigen Bildschirm mit einer vorbereiteten Präsentation untermalen - der Bildschirm blieb aber finster. Nach einigen Minuten schien es dann doch zu klappen. "Er ist grün", vermeldete eine technische Assistentin. Es tat sich jedoch nichts. "Wir waren motiviert. Jetzt müss' ma warten", kommentierte die Vorsitzende die Vorgänge. "Es liegt an der Quelle", meinte die Assistentin, während von einem beigezogenen Kollegen mehrere Stecker ausprobiert wurden.
Pause bis 9.55 Uhr
Kurz vor 9.30 Uhr wurde von der Richterin eine halbstündige Pause verordnet: "Wir schauen, dass wir das technische Gebrechen in den Griff bekommen." Die Angeklagten wurden wieder abgeführt. Im zweiten Anlauf ging alles glatt, der Staatsanwalt konnte um 10.00 Uhr mit seinem Plädoyer beginnen.
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