PVA-Begutachtungen: Kein Rechtsanspruch auf Vertrauensperson

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Nach Kritik an PVA: Maßnahmenpaket angekündigt

Bild: APA/APA/THEMENBILD/HELMUT FOHRINGER


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Nach der Ankündigung von Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ), Maßnahmen zur Verbesserung der Begutachtungspraxis bei PVA und beim Sozialministeriumservice zu setzen, hat die PVA nun klargestellt, dass weiterhin kein Rechtsanspruch auf die Mitnahme einer Vertrauensperson "bei Begutachtungen im Zusammenhang mit Berufsunfähigkeit und Invalidität" bestehe. "Dies zu ändern, obliegt dem Gesetzgeber", hieß es seitens der PVA auf APA-Anfrage.

Die Pensionsversicherung verwies in einer schriftlichen Stellungnahme auf die Regelung bei der Pflegegeldbegutachtung, bei der - anders als bei jenen zu Anträgen auf Berufsunfähigkeits- bzw. Invaliditätspension - ein Rechtsanspruch auf Mitnahme einer Vertrauensperson besteht: "Im § 25a (1) Bundespflegegeldgesetz ist geregelt, dass auf Wunsch der*des Pflegebedürftigen oder ihres*seines gesetzlichen Vertreters bei der Untersuchung die Anwesenheit und Anhörung einer Person seines Vertrauens zu ermöglichen ist", so die PVA. "Eine vergleichbare gesetzliche Regelung besteht für Begutachtungen im Zusammenhang mit Berufsunfähigkeit und Invalidität derzeit nicht."

Die Pensionsversicherung unterstütze "die Anwesenheit einer Vertrauensperson jedoch selbstverständlich auch in diesen Verfahren", hieß es. In der Praxis würden Vertrauenspersonen die Antragsteller bzw. Antragstellerinnen bereits jetzt schon begleiten.

Zur Frage, wer im Einzelfall über die Ermöglichung der Mitnahme einer Vertrauensperson entscheidet, gab es vorerst keine konkrete Antwort. "Die Anwesenheit einer Begleitperson bei der Begutachtung ist immer dann möglich, wenn der Prozess der Begutachtung (die Interaktion zwischen der*dem Gutachter*in und der zu begutachtenden Person) und/oder das Ergebnis der Begutachtung dadurch nicht beeinträchtigt wird", so die PVA. Und weiters: "Die Möglichkeit einer Mitnahme von Begleitpersonen wird künftig über die Einladung zur Begutachtung berücksichtigt werden."

Maßnahmen nach breiter Kritik angekündigt

Sozialministerin Schumann hatte nach breiter Kritik an der Begutachtungspraxis der PVA, des Sozialministeriumservice (SMS) sowie bei Gerichtssachverständigen am Freitag vor einer Woche Maßnahmen zur Verbesserung angekündigt. Neben u.a. einem Verhaltenskodex für Gutachterinnen und Gutachter und einem Beschwerdemanagement für PVA und SMS wurde auch die Mitnahme einer Vertrauensperson bei allen Begutachtungen genannt: "Künftig soll die Mitnahme einer persönlichen Vertrauensperson - in der Regel eine nahe Angehörige oder ein naher Angehöriger - nicht nur beim Pflegegeld, sondern auch bei Verfahren im Zusammenhang mit Berufsunfähigkeits- und Invaliditätspensionen ausdrücklich ermöglicht werden", erklärte Schumann in einer Aussendung. "Antragstellerinnen und Antragsteller sollen aktiv und rechtzeitig auf diese Möglichkeit hingewiesen werden."

Die Ressortchefin hatte zuvor zu einem Gespräch mit der PVA geladen. Bei dem Treffen sei gemeinsam vereinbart worden, "Verbesserungen im System der Begutachtungen voranzutreiben", hieß es.

Verhaltenskodex: "Weiterentwicklung bestehender Standards und Prozesse"

Zum angekündigten Verhaltenskodex hieß es nun seitens der PVA zur APA, dieser werde "erarbeitet und nach Fertigstellung allen Gutachter*innen zur Verfügung gestellt". Der Kodex stelle "eine Weiterentwicklung bestehender Standards und Prozesse dar, die in der Pensionsversicherung bereits angewendet werden". Und: "In diesem Zusammenhang ist das Leitbild der Pensionsversicherung für alle Mitarbeitenden bereits seit Jahren gültig."

Medizinische Begutachtungen wären auch bisher "klaren Qualitätsstandards" gefolgt und hätten sich nach "gesetzlichen Vorgaben", "sozialversicherungsrechtlichen Kriterien", "medizinischen Leitlinien der jeweiligen Fachgesellschaften" und "standardisierten Begutachtungsprozessen" gerichtet. Darüber hinaus würden bereits "allgemein gültige Verhaltens- und Umgangsempfehlungen der jeweiligen mit der Begutachtung beauftragten Berufsgruppen (Ärzt*innen, diplomiertes Pflegefachpersonal) bzw. ihrer Berufsvertretungen" bestehen. Diese seien "selbstverständlich auch im Rahmen der Begutachtung anzuwenden", so die PVA.

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Schulungen: Laufende Bemühungen, "Services für Versicherte zu verbessern"

Bezüglich der angekündigten Verstärkung von Schulungen der Gutachterinnen und Gutachter hieß es seitens der PVA, man arbeite "laufend daran, unsere Services für unsere Versicherten zu verbessern". Dazu zähle selbstverständlich auch die Aus- und Weiterbildung der Mitarbeitenden. "Für Sozialversicherungsträger tätige Gutachter*innen müssen sich über die ÖBAK (Österreichische Akademie für ärztliche und pflegerische Begutachtung, Anm.) zertifizieren und regelmäßig rezertifizieren, wobei hier vordergründig der Prozess der Begutachtung, die gesetzlichen Regeln und Verhaltensregeln unterrichtet werden. Innerhalb der PV erfolgen weitere praxisnahe Einschulungen durch erfahrenen Kolleg*innen."

Darüber hinaus erklärte die Pensionsversicherung, Gutachter und Gutachterinnen seien "wie alle in Österreich tätigen Ärzt*innen im Rahmen der geltenden Berufsgesetze zu laufenden Weiter- und Fortbildungen verpflichtet, um am letzten wissenschaftlichen Stand ihres Fachgebietes zu sein". Die PVA unterstütze ihre angestellten Gutachterinnen und Gutachter bei der Erfüllung dieser gesetzlichen Verpflichtung "großzügig". "Im Rahmen der laufenden Qualitätskontrollen werden in verschiedenen Settings die medizinischen Inhalte besprochen und bei Bedarf gezielte Schulungen organisiert."

"Seit jeher Fokus auf hohe Qualität in der Begutachtung"

Zu den von Schumann und auch der PVA angekündigten Qualitätsbemühungen hieß es, die Pensionsversicherung habe "seit jeher einen Fokus auf hohe Qualität in der Begutachtung gelegt". Die Prozesse dazu würden "laufend optimiert". "Es werden - auch im Austausch mit dem Gesundheitsministerium - Qualitätskontrollen verstärkt." Die Gutachterinnen und Gutachter im Auftrag der Pensionsversicherung seien "Fachleute mit langjähriger Berufserfahrung und zumeist - neben der gutachterlichen Tätigkeit - auch klinisch tätig", so die PVA. Dadurch werde gewährleistet, "dass Expertise für alle relevanten Krankheitsbilder stets vorhanden ist".

Zur angekündigten Verbesserung des Beschwerdemanagements der Pensionsversicherung hieß es, die entsprechenden Maßnahmen würden derzeit gemeinsam mit dem Bundesministerium erarbeitet "und in weiterer Folge in das Beschwerdemanagement der Pensionsversicherung integriert". Die (bestehende) Ombudsstelle der Pensionsversicherung sei "Teil des Beschwerdemanagements der PV".

Breite Kritik nach Studie der Arbeiterkammer

Entzündet hatte sich die Debatte an einer vor rund einem Monat veröffentlichten und von der Arbeiterkammer Oberösterreich in Auftrag gegebenen Studie des Foresight-Instituts. Aufgezeigt wurden darin neuerlich Probleme bei Begutachtungen der Pensionsversicherungsanstalt. Laut der Erhebung gaben 70 Prozent der befragten Antragstellenden für Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension bei der PVA an, die Untersuchungen als "wenig" oder "gar nicht" respektvoll empfunden zu haben. Die Rede war auch von "kasernenartigem Ton" bis hin zu "Anschreien" und Unterstellungen, Betroffene würden die gesundheitlichen Probleme simulieren.

Sozialministerin Schumann kündigte dann - nach wochenlanger breiter Kritik an der Begutachtungspraxis - am Freitag letzter Woche das erwähnte Maßnahmenpaket an. Die Kritik und Reformwünsche rissen auch danach nicht ab. So forderte etwa der Behindertenverband KOBV am Dienstag weitere Reformen, insbesondere drängte der Verband auf eine klare gesetzliche Verankerung des Rechts auf Mitnahme einer Vertrauensperson zu allen Begutachtungen - analog zur derzeitigen Regelung beim Pflegegeld.

Seitens der AK Oberösterreich hieß es diese Woche, den Ankündigungen müssten nun "Taten folgen", auch Vorbefunde würden "viel zu wenig berücksichtigt". Zuletzt berichtete auch der Verein "Pro Rare Austria" über Klagen Betroffener bezüglich "intransparenter Abläufe, herabwürdigender Behandlung und unverständlicher Ablehnungen". Es brauche eine "tiefgreifende Reform", bei der Betroffene eingebunden werden müssten, hieß es am Donnerstag.

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