Regierung stärkt betriebliche Pensionsvorsorge
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von AgenturenNEOS-Chefin Meinl-Reisinger ortet Paradigmenwechsel
Bild: APA/APA/HELMUT FOHRINGER/HELMUT FOHRINGER
Die Regierung stärkt die zweite Säule bei den Pensionen - die betriebliche Vorsorge. Diese soll allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern offenstehen, nicht nur jenen 25 Prozent, deren Betriebe bereits freiwillig in eine Pensionskasse einzahlen. Ein neues Modell neben der "Abfertigung neu" soll zudem dafür sorgen, dass Beträge risikoreicher angelegt werden können. NEOS-Chefin Beate Meinl-Reisinger sprach nach dem Beschluss im Ministerrat von einem Paradigmenwechsel.
Aktuell wird die Altersvorsorge fast allein von der ersten Säule - der gesetzlichen Pension - gedeckt, sagte Außenministerin Meinl-Reisinger. Deren Finanzierung werde aufgrund des Geburtenrückgangs aber schwieriger. Die Stärkung der zweiten Säule sieht sie als Chance: In Österreich seien derzeit Mittel in Höhe von sieben Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) in Pensionskassen, in Dänemark beispielsweise 206 Prozent. Finanzstaatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl (ÖVP) betonte, dass die erste Säule durch die Reform nicht geschwächt wird. Die dritte Säule, die private Vorsorge, bleibt eine optionale, sagte Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ).
Meinl-Reisinger: Zehn Prozent mehr Pension möglich
Im Rahmen der "Abfertigung neu" müssen Betriebe derzeit 1,53 Prozent des monatlichen Bruttoeinkommens ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in eine Vorsorgekasse einzahlen. Eine Kapitalgarantie stellt sicher, dass einbezahlte Beträge auch zu 100 Prozent ausgezahlt werden. Zusätzlich können Unternehmen freiwillig betriebliche Vorsorge anbieten und für ihre Arbeitnehmerinnen und -nehmer in eine Pensionskasse einzahlen.
Neben der "Abfertigung neu" soll nun ein zweites Modell geschaffen werden. In einer Vorsorge-Veranlagungsgemeinschaft sollen die Vorsorgekassen Abfertigungsgelder ohne Kapitalgarantie anlegen können, heißt es im Ministerratsvortrag. Verfrüht herausnehmen können Arbeitnehmer ihr Geld im neuen Modell nicht, erst bei Pensionsantritt wird es ausgezahlt oder verrentet. Dadurch ist ein langfristiges und risikoreicheres Anlegen möglich, was auch eine Chance auf bessere Veranlagungsergebnisse bietet.
Veranlagt wird das Geld über ein Lebenszyklusmodell - je weiter eine Person vom Pensionsalter entfernt ist, desto chancenorientierter könne veranlagt werden, so Meinl-Reisinger. Wer das neue Modell über sein gesamtes Erwerbsleben nutzt, könne seine Nettopension um zehn Prozent erhöhen.
Umstieg in neues Modell freiwillig
Die "Abfertigung neu" wird es weiterhin geben, jedem steht aber offen, freiwillig in das neue Modell zu wechseln. Außerdem können alle Arbeitnehmer ihre Abfertigung künftig über einen Generalpensionskassenvertrag kostenlos in eine Pensionskasse übertragen. Das ist aktuell nur bei jenen 25 Prozent möglich, die bereits Ansprüche bei einer Pensionskasse haben.
Bereinigen will die Regierung die Kontenzersplitterung bei den Vorsorgekassen, die durch Jobwechsel entsteht. Konten, in die drei Jahre lang keine Abfertigungsbeiträge mehr eingezahlt wurden, werden bei der Vorsorgekasse, bei der aktiv eingezahlt wird, zusammengeführt. Für den Bestand an inaktiven Konten gibt es einen mehrjährigen Übergangszeitraum. Arbeitnehmer können der Zusammenführung aber auch widersprechen. Zudem werden die Verwaltungskosten der Vorsorgekassen gesenkt - sie dürfen maximal 0,6 Prozent des veranlagten Abfertigungsvermögens verrechnen, bisher waren es 0,8 Prozent.
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