RH formulierte Vorschläge für seinen Wirkungsbereich
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von AgenturenRechnungshof empfiehlt Maßnahmen für seinen Bereich
Bild: APA/APA/THEMENBILD/ROLAND SCHLAGER
Auf Einladung von Staatssekretär Josef Schellhorn (NEOS) hat der Rechnungshof (RH) Vorschläge zur Entbürokratisierung bzw. Deregulierung für seinen Wirkungsbereich formuliert. Darunter findet sich etwa der Wunsch, Zugriff auf Offizialdaten bei der Einkommenserhebung zu bekommen. Vorgeschlagen wird ferner eine Verkürzung der Stellungnahmefrist und eine gesetzliche Klarstellung bei den digitalen Zugriffsrechten des Prüforgans.
Der Rechnungshof muss für alle Unternehmen und Einrichtungen des Bundes, die seiner Kontrolle unterliegen, alle zwei Jahre die durchschnittlichen Einkommen einschließlich aller Sozial- und Sachleistungen erheben und darüber dem Nationalrat berichten. 2025 fielen für diese Erhebungstätigkeit 943 Arbeitstage an, hieß es. Effizienter wäre es aus Sicht des RH, die vorhandenen Lohnsteuer- und Sozialversicherungsdaten für die Einkommenserhebung zu verwenden, die das Finanzministerium ohnedies bekomme. Daher unterstütze man einen entsprechenden Allparteienantrag von Mai 2024.
Einen hohen administrativen Aufwand verursachte auch die Abfrage der Rechtsgeschäfte mit Beteiligungsunternehmen der politischen Parteien. Die letzte Abfrage fand im Herbst 2025 statt und betraf rund 5.800 Rechtsträger. Jeder Rechtsträger ist verpflichtet, eine Meldung - und daher auch eine Leermeldung - abzugeben. 2025 lieferten rund 95 Prozent der 5.800 Rechtsträger eine Leermeldung. Dieses System ist aus Sicht des RH "kritisch zu hinterfragen", vor allem auch vor dem Hintergrund der fehlenden Ermächtigung zur Veröffentlichung.
Verkürzung der Stellungnahmefrist
Weitere Entbürokratisierungsvorschläge umfassen etwa die Verkürzung der Stellungnahmefrist von drei Monaten auf sechs Wochen oder auch die gesetzliche Klarstellung der digitalen Datenzugriffsrechte. Bei Letzterem sei aus Sicht des RH eine entsprechende Klarstellung der Zugangs- und Einsichtsrechte in Form eines klaren und eindeutigen Rechtsrahmens nötig, um allfällige künftige Streitfälle auszuschließen.
Was die "Bezügepyramide" öffentlicher Funktionäre anbelangt, plädiert der RH für eine Reform des Systems. Denn durch zahlreiche gesetzliche Änderungen wie die angeordneten "Nulllohnrunden", die nicht einheitlich angewandt wurden, sei die Vergleichbarkeit der Bezüge stark eingeschränkt und habe deren Aussagekraft abgenommen.
Im Zusammenhang mit dem im gesamten Kreislauf der Haushaltsführung verankerten Grundsatz der Wirkungsorientierung weist der Rechnungshof auf zwei Verbesserungspotenziale hin. Zum einen könnte die Aussagekraft der Wirkungsangaben durch eine zeitliche Abstimmung zwischen Kanzleramt und Finanzministerium erhöht werden. Zum anderen könnte ein gleich hoher Nutzen erzielt werden, indem die unterschiedlichen Stichtage für die Vorlage an den Nationalrat des Bundesrechnungsabschlusses und der Wirkungsorientierung vereinheitlicht werden.
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