Teilbedingte Haft nach fehlgeschlagenem Sammelkartenraub
Veröffentlicht:
von AgenturenDer Angeklagte zeigte sich umfassend geständig
Bild: APA/APA/GEORG HOCHMUTH/GEORG HOCHMUTH
Ein 40-jähriger Bauarbeiter ist nun am Wiener Landesgericht rechtskräftig zu teilbedingter Haft in Höhe von drei Jahren verurteilt worden. Ein Jahr muss er unbedingt absitzen. Er hatte Ende März versucht, in einem Geschäft in Wien-Ottakring "Magic: The Gathering"-Spielkarten im Wert von 76.000 Euro zu rauben. Er besprühte mehrere Angestellte mit Pfefferspray, weswegen der Schöffensenat ihn neben dem versuchten schweren Raub auch der Körperverletzung schuldig sprach.
Der zweifache Vater, der bisher unbescholten war, zeigte sich vollumfänglich und reumütig geständig. "Ich bereue es sehr, ich habe mein Leben und das meiner Familie zerstört", sagte er. Ziel des Raubes sei die besonders seltene und in Sammlerkreisen umso begehrtere "Black-Lotus"-Karte gewesen, führte sein Anwalt aus. Getrieben habe ihn Geldnot, berichtete der Angeklagte. Er habe zuhause in Montenegro die hochpreisigen Spielkarten des Wiener Geschäfts im Internet gesehen und sich deswegen auf den Weg in die Hauptstadt gemacht.
Staatsanwalt sprach von "Kriminaltourismus"
"In anderen Worten: Sie sind nach Österreich gekommen, um diesen Raub zu begehen?", fragte die Richterin, was der Mann knapp bejahte. Danach beteuerte er: "Ich werde nie wieder hierher kommen!" Der Staatsanwalt sprach von "Kriminaltourismus". Bei den Mitarbeitern des Geschäfts entschuldigte sich der Angeklagte. Diese schilderten im Zeugenstand die Pfeffersprayattacke: "Meine Augen waren total angeschwollen", berichtete einer. Zwei der leicht Verletzten bekamen vom Gericht 100 Euro symbolisches Schmerzengeld zugesprochen. Die Angestellten hatten bei dem Raub gedankenschnell gehandelt und den Mann bei seiner Flucht noch vor dem Geschäft überwältigt.
Die Karten wanderten so wieder an die rechtmäßigen Besitzer zurück. Einige wurden bei dem Gerangel allerdings beschädigt. Den Schaden in Höhe von 3.000 Euro übernahm eine Versicherung, berichtete der geschädigte Geschäftsführer. Aufgrund des Geständnisses und der bisherigen Unbescholtenheit sowie der weiteren Umstände entschied sich der Schöffensenat für eine "sehr milde" Strafe, wie die Richterin ausführte. Die zweijährige Bewährungsstrafe unterliegt einer Probezeit von drei Jahren. Die seit Ende März abgesessene U-Haft wird an die unbedingte Haftzeit von einem Jahr angerechnet.
Mehr entdecken

Andalusien-Wahl als Stimmungstest für ganz Spanien

Experte wünscht sich mehr Autisten in Führungspositionen

Sängerin Jazz Gitti feiert 80er und steht vor Bühnenabschied

Kürzungen an Unis: Zehntausende protestierten in Argentinien

Acts freuen sich vor 2. Semifinale auf "gut geölte Maschine"

Australien, Dänemark und Cosmó im zweiten Semifinale
