Nach Prozess
August Wöginger tritt als ÖVP-Klubchef zurück
Aktualisiert:
von Quelle: APA, JOYN NewsORF III Aktuell Spezial
Bedeutung des Verfahrens für Wöginger
Videoclip • 01:44 Min
ÖVP-Klubobmann August Wöginger ist am Montag im "Postenschacher"-Prozess in Linz wegen Amtsmissbrauchs schuldig gesprochen worden und unmittelbar darauf als Klubchef zurückgetreten.
Das Wichtigste in Kürze
August Wöginger wurde im "Postenschacher"-Prozess wegen Amtsmissbrauchs schuldig gesprochen.
Laut Gericht wurde ein ÖVP-Bürgermeister 2017 parteipolitisch bei der Besetzung eines Finanzamtspostens bevorzugt.
Wöginger und zwei mitangeklagte Beamte wurden zu jeweils sieben Monaten bedingt und unbedingten Geldstrafen in der Höhe von 33.840, 22.680 bzw. - Wöginger - 43.200 Euro verurteilt.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Wöginger hofft nach wie vor auf einen Freispruch in der nächsten Instanz.
Das Gericht sah kein "Bürgeranliegen", wie Wöginger die Bitte des Bürgermeisters um "ein gutes Wort" bezeichnet hatte. Das Beweisverfahren habe auch ganz klar ergeben, dass die angeklagten Kommissionsmitglieder den Bürgermeister aus parteipolitischen Motiven bevorzugt hätten, so die Vorsitzende. Sie begründet das u.a. auch mit dem Chatverkehr zwischen einem Kommissionsmitglied und Schmid.
Intervention bei Thomas Schmid
Der Vorwurf der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft lautete, dass die Angeklagten 2017 einem ÖVP-Bürgermeister aus parteipolitischen Motiven den Vorstandsposten im Finanzamt Braunau zugeschanzt hätten. Wöginger soll laut Anklage mithilfe des damaligen Generalsekretärs und Kabinettschefs im Finanzministerium, Thomas Schmid, Einfluss auf den Besetzungsprozess genommen haben. Die beiden Mitangeklagten saßen in der Begutachtungskommission und sollen dort den Kommunalpolitiker "gepusht" haben.
Bei einem Strafrahmen zwischen sechs Monaten und fünf Jahren Haft hatte die WKStA einen unbedingten Strafteil in Form einer Geldstrafe verlangt. Die drei Angeklagten bestritten die Vorwürfe und ihre Verteidiger hatten Freisprüche gefordert. Allerdings hatten alle drei Ende des Vorjahres bereits eine Verantwortungsübernahme abgegeben, um eine Diversion zu bekommen, die allerdings vom Oberlandesgericht (OLG) Linz gekippt worden war.
"Bürgeranliegen" in Sprechstunde überreicht
Zum Hintergrund: Zu Weihnachten 2016 wurde der Vorstandsposten für das Finanzamt Braunau/Ried/Schärding (kurz FA Braunau) ausgeschrieben. Neben der interimistischen Leiterin Christa Scharf bewarb sich u.a. auch ein oberösterreichischer ÖVP-Bürgermeister um den Job.
Er hatte im Vorfeld seinen Parteifreund Wöginger in dessen Abgeordneten-Sprechstunde seine Bewerbungsunterlagen gegeben und ihn gebeten, ein gutes Wort für ihn einzulegen. Wöginger gab das "Bürgeranliegen", wie er es nennt, an Thomas Schmid weiter.
Die WKStA geht davon aus, dass Schmid auf Geheiß Wögingers bei einem Kommissionsmitglied für den Bürgermeister interveniert und dieses - der Zweitangeklagte - im Hearing den Ortschef bevorzugt habe. Der Erstangeklagte war der Vorsitzende der Kommission und habe aufgrund eigener ÖVP-Nähe zugunsten des Bürgermeisters gehandelt, so die Anklage.
Beim Hearing am 13. Februar 2017 setzte sich der Ortschef tatsächlich durch. Die Anklage stützt sich auch auf Chats, die auf Thomas Schmids Handy gefunden wurden. Sie sollen die Intervention belegen. Schmid entging allerdings aufgrund seines Kronzeugenstatus einer Anklage.
Keine Klärung zu Vorgängen in Freistadt
Im Zuge des Prozesses hatte sich die Aufmerksamkeit auch auf die Besetzung des Vorstandspostens im Finanzamt Freistadt/Rohrbach/Urfahr (kurz FA Freistadt) drei Monate vor jener im FA Braunau gerichtet. Dort hatte sich der Bürgermeister ebenfalls beworben, war aber nicht zum Zug gekommen.
Auffällig war, dass eine Beamtin (Zeugin G.), die sich dagegen ausgesprochen hatte, das Bürgermeisteramt als Leitungserfahrung zu werten, bei der Kommission für Braunau plötzlich nicht mehr mit an Bord war und die anderen Mitglieder den Ortschef besser beurteilten als beim ersten Mal.
Das sei "auffällig" gewesen, hieß es in der Urteilsbegründung. Das Beweisverfahren habe ergeben, dass Zeugin G. zum Zeitpunkt dieser Umbestellung und des Hearings nicht - wie teils behauptet - auf Urlaub war. Wer die Änderung veranlasst hat, habe das Beweisverfahren aber nicht mehr klären können.
Nicht rechtskräftig
Der Schaden für die Republik liege nicht nur darin, dass nicht der bestgeeignete Bewerber zum Zug gekommen sei, sondern auch darin, dass sich geeignete Bewerber nicht mehr bewerben, wenn sie das Vertrauen verlieren. Daraus ergebe sich, dass eine völlig unbedingte Strafe nicht ausgereicht habe.
Daher verhängte das Gericht jeweils sieben Monate bedingt und unbedingte Geldstrafen im Ausmaß von jeweils 180 Tagsätzen. Der Schuldspruch erfolgte wegen Amtsmissbrauchs, bei den Beamten zusätzlich wegen falscher Beweisaussage. Die Privatbeteiligten wurden auf den Zivilrechtsweg verwiesen.
Die Verteidiger der Beamten und die WKStA gaben keine Erklärung ab, Wögingers Anwalt kündigte Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an.
Der Vertreter von Christa Scharf kündigte Rechtsmittel an, jener der Republik gab keine Erklärung ab. Die Urteile sind somit nicht rechtskräftig. Wöginger beteuerte nach der Urteilsverkündung einmal mehr seine Unschuld. Er habe Thomas Schmid nicht beauftragt, rechtswidrig zu intervenieren.
Wöginger beteuert Unschuld und rechnet mit Freispruch
Wöginger beteuerte nach der Urteilsverkündung einmal mehr seine Unschuld. "Ich habe in diesem Verfahren immer ehrlich gesagt, was ich getan und auch was ich nicht getan habe. Ich habe Thomas Schmid sicher nicht gesagt, dass er rechtswidrig Einfluss auf ein Besetzungsverfahren nehmen soll", beteuerte Wöginger nach der Urteilsverkündung.
"Der Einzige, der hier vor Gericht das Gegenteil behauptet hat, ist Thomas Schmid" und dieser habe die Unwahrheit gesagt. "Aus diesem Grund hat die Staatsanwaltschaft Linz ein Ermittlungsverfahren gegen Thomas Schmid eingeleitet. Ich bin überzeugt, dass sich am Ende herausstellen wird, dass die Aussagen von Thomas Schmid unrichtig waren", so Wöginger, der davon ausgeht, "dass am Ende ein rechtskräftiger Freispruch für mich steht".
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