Überblick
Wohnhilfe wird bis 2029 fortgesetzt, Schulstarthilfe bleibt
Aktualisiert:
von Quelle: APA, JOYN NewsWohnschirm wird verlängert
Bild: APA/APA/dpa/Uwe Anspach
Der Nationalrat begnügt sich diese Woche mit einem Plenartag. Zu beschließen ist freilich auch nicht viel. Die größte Gesetzesmaterie auf der Tagesordnung ist eine Verlängerung des Wohnschirms für finanziell schlecht gestellte Haushalte. Passend zur bevorstehenden Fußball-WM wird es ermöglicht, Public Viewing anlässlich von Groß-Events künftig sechs Wochen lang durchzuführen.
Das Wichtigste in Kürze
Verlängerung des Wohnschirms bis 2029, Fortsetzung der Schulstarthilfe sowie stärkere Kontrollen bei häuslicher Pflege stehen im Nationalrat im Fokus.
Auch Public Viewing wird zum Thema.
Eröffnet wird der Plenartag am Donnerstag mit "Aktuellen Stunden" von Freiheitlichen und ÖVP, für die vorerst noch keine Themen vorgelegt wurden. In der "Europastunde" dürften dabei der Machtwechsel in Ungarn und die Folgen für die EU zur Sprache kommen.
Direkt im Anschluss nimmt man sich des Wohnschirms an. Dieser hilft Haushalten, die mit ihren Mietzahlungen in Rückstand geraten sind. Ziel ist es, sie vor einer Delogierung bzw. Wohnungslosigkeit zu bewahren.
Die entsprechende Unterstützung würde mit Jahresende auslaufen. Nun wird sie bis 2029 mit jeweils 28 Millionen pro Jahr doch fortgesetzt. Damit sollen auch Projekte wie "Housing First" für obdachlose Personen finanziell abgesichert werden.
Schulstarthilfe bleibt
Ebenso wird mit der Novelle des Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichsgesetzes die Schulstarthilfe für Kinder aus Sozialhilfehaushalten fortgeführt.
Dabei handelt es sich um Sachleistungen in Form von Gutscheinen bzw. einer Bezahlkarte für Schulartikel in der Höhe von 150 Euro, die zweimal jährlich gewährt werden soll. Rund 50.000 Schülerinnen und Schülern sollen von der Starthilfe profitieren.
Erweitert werden sollen die Qualitätskontrollen bei häuslicher Pflege. Die Sozialversicherung wird ermächtigt, die zuständigen Entscheidungsträger zu informieren, wenn die Pflege ihrer Einschätzung nach nicht den Bedürfnissen der pflegebedürftigen Person entspricht und sie die Gefahr einer Unterversorgung sieht.
Public Viewing künftig bis zu sechs Wochen
Eine Änderung der Gewerbeordnung verlängert die mögliche Dauer für Public-Viewing-Veranstaltungen von vier auf sechs Wochen. Anlass ist, dass große internationale Sportveranstaltungen zunehmend länger dauern.
Eine Willensbekundung des Nationalrats gibt es, was rechtliche Schritte zur Schließung des Zentrums bzw. ein Verbot des Trägervereins "Zentrum der islamischen Kultur Imam Ali" betrifft. Berichten zufolge gibt es Verbindungen des Zentrums zur iranischen Regierung sowie zur Hisbollah.
Auch die Wiedereinführung bzw. Ausweitung der Todesstrafe in Israel beschäftigt die Abgeordneten. In einem unverbindlichen Entschließungsantrag wird die Regierung aufgefordert, auf all jene Länder einzuwirken, die die Todesstrafe nach wie vor vollziehen.
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