Zeugen in Mordprozess gegen Winzer in St. Pölten am Wort
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von AgenturenMehrere weitere Verhandlungstage sind geplant
Bild: APA/APA/CHRISTOPHER ECKL/CHRISTOPHER ECKL
Im Mordprozess gegen einen steirischen Winzer sind am Freitag am Landesgericht St. Pölten erstmals Zeugen am Wort gewesen. Den Anfang machte jener Pfleger, dessen Audio- und Videoaufnahmen den 58-Jährigen belasten. Dem Beschuldigten wird angelastet, eine 71-Jährige mit einem Schlafmittel getötet zu haben. Der Angeklagte bestreitet den Mordvorwurf und will im Rahmen der gesetzlich erlaubten Sterbehilfe gehandelt haben.
Mord oder Sterbehilfe - so lautet die Kernfrage des auf mehrere Tage angesetzten Geschworenenverfahrens. Laut Staatsanwaltschaft soll der Winzer der vermögenden und mit ihm in einer engen Beziehung stehenden Witwe am 7. März 2025 bei ihr zu Hause im Bezirk St. Pölten eine Überdosis Natrium-Pentobarbital gegeben haben. Das beim assistierten Suizid nach dem Sterbeverfügungsgesetz eingesetzte Medikament dürfte der Beschuldigte in einer Flüssigkeit aufgelöst und der 71-Jährigen zur Einnahme auf das Nachtkästchen gestellt haben.
Frage nach dem Sterbewillen
Der Frau soll der Angeklagte dabei laut Staatsanwältin "vorgegaukelt haben", dass es sich um ein Magenschutzmittel handle, das sie im Rahmen einer mehrwöchigen Kur einnehmen müsse. Die 71-Jährige habe das Medikament in der Folge in Unkenntnis seiner tödlichen Wirkung eingenommen und in diesem Moment - trotz der am 20. Februar 2025 errichteten Sterbeverfügung - keinen Sterbewillen gehabt, wird seitens der Staatsanwaltschaft schlussgefolgert.
Der in der Sterbeverfügung als Hilfsperson eingetragene Angeklagte will der 71-Jährigen das Mittel auf deren ausdrücklichen Willen hin in ein Glas gegeben haben. Der Todesentschluss der nach einem schweren Schlaganfall bettlägerigen, auf eine 24-Stunden-Pflege angewiesenen Frau habe sich im Rahmen eines Gesprächsabends am 7. März des Vorjahres endgültig manifestiert, schilderte der Angeklagte bei seiner Einvernahme am Donnerstag.
Pfleger: "Habe Angst gehabt, was kommt, heute Abend"
Der am Freitag als Zeuge befragte 49-jährige Pfleger gab an, am 7. März per Handy ein Foto des Medikamentenbehältnisses des Natrium-Pentobarbital an die Tochter der 71-Jährigen geschickt zu haben. Er habe von ihr erfahren, dass es "Gift" sei und dann "seine Befürchtungen" gehabt, sagte der Slowake laut Dolmetscherin. "Ich habe Angst gehabt, was kommt, heute Abend." Er habe die 71-Jährige gefragt "Was tut sich heute?", jedoch keine Antwort bekommen. Später sei er in sein Zimmer gegangen. In der Nacht habe er keine Wahrnehmungen gemacht. Vom Tod der Niederösterreicherin erfuhr er laut seiner Aussage am Folgetag in der Früh. Der Beschuldigte sei ihm "ein bisschen nervös" vorgekommen, sagte der 49-Jährige nach mehrmaliger Nachfrage. Er habe zu diesem Zeitpunkt auch Angst vor dem Winzer gehabt. Generell offenbarte der oftmals wortkarg antwortende Zeuge bei seiner Befragung mehrfach Erinnerungslücken.
Bei der Anfertigung von Video- und Audioaufnahmen von Gesprächen und Telefonaten des Beschuldigten mit der 71-Jährigen über Monate hinweg handelte der Pfleger offenbar aus Neugierde. Der spärlich Deutsch sprechende Mann habe "nur das, was ich nicht verstanden habe, aufgenommen", um es später mithilfe eines Internetdienstes zu übersetzen, gab er zu Protokoll. Das gelang aufgrund der im Dialekt geführten Unterhaltungen nur teilweise.
Testamente, Schenkungen und finanzielle Aspekte
Neben der Kernfrage behandelt das Geschworenenverfahren auch diverse weitere Themen wie Testamente, Schenkungen und finanzielle Aspekte. Einerseits soll die 71-Jährige in den Angeklagten verliebt gewesen sein, ihn bereits 2022 als Alleinerben in ein Testament eingesetzt und ihn kurz darauf mit einer umfangreichen Vermögensschenkung bedacht haben. Andererseits hatte der verschuldete Winzer - sein Weingut ist mittlerweile insolvent - laut Anklage immer wieder Kontakt zu wohlhabenden Frauen gesucht. In der finanziellen Lage begründet ortet die Staatsanwaltschaft auch das Motiv. Der 58-Jährige soll aus Habgier gehandelt haben, was die Verteidigung vehement bestreitet. Der Beschuldigte habe so schnell wie möglich das bereits seit der Schenkung im Mai 2022 ihm gehörende Anwesen der Pensionistin verkaufen wollen, um seine Schulden zu tilgen, so der Vorwurf. Für die 71-Jährige lag ein verbüchertes Wohnrecht vor, das sich wohl wertmindernd auf den angedachten und schuldendeckenden Verkaufspreis von 4,5 Millionen Euro ausgewirkt hätte.
Das Geschworenenverfahren wird am Freitag mit weiteren Einvernahmen von Zeugen fortgesetzt. Weitergehen sollen diese Befragungen am Dienstag nächster Woche und am 17. April, mit dem 30. April soll dann zumindest ein weiterer Prozesstermin folgen. Als Verhandlungstag zur Verfügung steht danach auch noch der 11. Mai.
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