Beran A. zu Swift-Attentat großteils geständig
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von AgenturenDie Angeklagten verbargen ihre Gesichter vor den Fotografen
Bild: APA/APA/ROLAND SCHLAGER/ROLAND SCHLAGER
Unter regem Medieninteresse hat am Dienstag am Landesgericht Wiener Neustadt der Prozess um einen mutmaßlich verhinderten Terror-Anschlag auf ein Taylor-Swift-Konzert im Wiener Ernst-Happel-Stadion begonnen. Zwei jungen Männern werden schwere terroristische Straftaten vorgeworfen - darunter Beihilfe zum versuchten Mord. Der Erstangeklagte Beran A. bekannte sich zum Großteil der Vorwürfe schuldig, sagte er zu Beginn seiner Einvernahme.
Laut Anklage war Beran A. (21), der in einem blauen Hemd und mit einem gepflegten Bart vor die Geschworenen trat, spätestens am 21. Juli 2024 fest entschlossen, im Namen der Terror-Miliz "Islamischer Staat" (IS) am 9. August 2024 ein Attentat im voll besetzten Happel-Stadion zu verüben. Er wurde dank einer Warnung aus dem Ausland zwei Tage vor dem Termin festgenommen.
Mitangeklagt ist mit dem optisch fast noch jugendlich wirkenden Arda K. (21) ein zweiter mutmaßlicher IS-Terrorist. Der Staatsanwalt will beweisen, dass die beiden mit dem in Saudi-Arabien inhaftierten Hasan E. eine hochgefährliche IS-Terror-Zelle gebildet und bereits Ende 2023 die Ausführung von drei zeitgleichen Anschlägen im Namen des IS geplant hatten. Das streiten Beran A. und Arda K. ab. Es habe kein gemeinsames, koordiniertes Vorgehen gegeben. Arda K. gab aber zu, nach Istanbul gereist zu sein, um dort im März 2024 einen Anschlag zu begehen, die entsprechenden Pläne aber nicht umgesetzt zu haben.
Mehrere Anschlagspläne inkriminiert
Laut Anklage sah ihr gemeinsamer Tatplan vor, am 11. März 2024 getrennt voneinander in Mekka, Istanbul und Dubai zeitgleich Polizisten oder Sicherheitsleute zu töten. Während Beran A. und Arda K. jeweils unverrichteter Dinge aus Dubai und Istanbul zurückkehrten, stach Hasan E. vor der Al-Haram-Moschee in Mekka - am "heiligsten Ort des Islam", wie der Staatsanwalt betonte - einem Sicherheitsbeamten ein Messer in den Hals. Ehe er überwältigt werden konnte, verletzte er vier weitere Personen.
Der 21-Jährige wartet seither in einem Gefängnis in Saudi-Arabien auf den Ausgang seines von den saudischen Behörden geführten Strafverfahrens. "Die österreichische Botschaft in Riyadh steht seit Bekanntwerden der Verhaftung mit ihm in Kontakt und leistet konsularische Unterstützung im Rahmen von Haftbesuchen", hieß es am Dienstag in einem Statement des Außenministeriums zu Hasan E. Demnach gibt es auch laufenden Austausch mit der Familie des 21-Jährigen sowie mit den saudischen Behörden. "Der Betroffene hat einen Pflichtverteidiger. Das Strafverfahren läuft noch, die Botschaft bemüht sich um regelmäßige Prozessbeobachtung. Es ist weiterhin nicht bekannt, welches Strafmaß von der Anklage gefordert wird", teilte das Außenministerium auf APA-Anfrage mit und hielt fest, dass aus Datenschutzgründen grundsätzlich keine weiteren Details kommuniziert würden.
In Wiener Neustadt wird den beiden Angeklagten vorgeworfen, Hasan E. in seiner Tat bestärkt zu haben, etwa in stundenlangen Telefonaten in den Tagen vor dem Anschlag. Beran A. habe nach seiner Rückkehr nach Österreich mehrmals gegoogelt, etwa "mekka attack" oder "istanbul-bomb", obwohl es in Saudi-Arabien keine Berichterstattung über den Vorfall gegeben habe, erläutere der Staatsanwalt in seinem Eröffnungsvortrag. Das belege "eindeutiges Täterwissen", war der Staatsanwalt überzeugt. Auch der Zweitangeklagte habe sich der Beitragstäterschaft am Anschlag in Mekka schuldig gemacht. Als nach dem mutmaßlich vereitelten Anschlag auf das Swift-Konzert in medialen Berichten von einem dritten Mann neben Beran A. und Hasan E. die Rede war, sei Arda K. sofort klar gewesen: "Ich bin Mr. X", zitierte der Staatsanwalt aus dessen Einvernahme.
Beran A. zu Swift geständig
Der Erstangeklagte wird sich zu einem großen Teil der wider ihn erhobenen Vorwürfe schuldig bekennen, kündigte seine Verteidigerin Anna Mair in ihrem Plädoyer an. Nicht jedoch zur Unterstützung des Hasan E. bei dessen Tat. "Mit der Geschichte in Mekka" habe er nichts zu tun. Dafür gebe es keinen Beleg in den Chats zwischen ihrem Mandanten und Hasan E. Was die Anschlagspläne gegen das Taylor Swift-Konzert und eine vom IS beschaffte Bombenbauanleitung betrifft, "gibt es nichts herumzureden. Er hat viele Fehler gemacht. Er hat Menschen in Angst und Schrecken versetzt. Dafür wird er geradestehen müssen", stellte Mair fest.
Laut Staatsanwaltschaft habe sich Beran A. aber sogar mit den geplanten Anschlägen in Istanbul, Dubai und Mekka gerühmt, etwa im Chat mit einem hochrangigen IS-Mitglied im August 2024. An dem Tag, an dem er nach Dubai gereist war, habe Beran A. einen Brief geschrieben, dass er "den Tourismus und das Einkommen dieses Staats zerstören" wolle. Auf einem USB-Stick habe man zudem ein 30-minütiges Bekennervideo gefunden. "Er wollte, dass der IS zurückkommt, und hat den Wien-Attentäter verehrt", so der Staatsanwalt.
Zu den Plänen, ein Attentat auf das Konzert von Taylor Swift zu verüben, sei die Beweislage "eindeutig und erdrückend", sagte der Staatsanwalt. So habe sich Beran A. nach seiner Rückkehr aus Dubai diverse Bombenbauanleitungen besorgt und sein Interesse bei der Firma bekundet, die für die Security im Happel-Stadion zuständig war. Immer wieder habe er gegoogelt, wann das Konzert stattfinde und sich parallel dazu mit sechs weiteren IS-Mitgliedern vernetzt. Gegenüber denen habe er davon gesprochen, Polizeibeamte töten zu wollen. "Ich persönlich bin überzeugt, dass ein Anschlag verhindert wurde", sagte der Ankläger.
Fast die gesamte Palette an terroristischen Straftaten angeklagt
Angekreidet wird den angeklagten mutmaßlichen IS-Anhängern fast die gesamte im Strafgesetzbuch (StGB) enthaltene Palette an terroristischen Straftaten, darunter versuchter Mord bzw. Beitrag zum versuchten Mord im terroristischen Kontext (§ 278 c Absatz 2 StGB) sowie Reisen für terroristische Zwecke (§ 278 g StGB). Im Fall von anklagekonformen Schuldsprüchen drohen den Angeklagten nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) bis zu 20 Jahre Haft.
Neben der Rechtsvertreterin von Beran A. betonte auch David Jodlbauer, der Verteidiger von Arda K., die führende Rolle von Hasan E. Dieser sei "der Lehrer" gewesen, sein Mandant "der Schüler. Er war ein guter Schüler, ein höriger Schüler". Arda K. sei "indoktriniert, zum Islamismus hingeführt" worden. Hasan sei von sich aus zu einem Anschlag in Mekka bereit gewesen, er habe dahingehend keine Bestärkung benötigt. Er habe seinem Mandanten erklärt: "Wenn du keinen Anschlag machst, kommst du in die Hölle und ich ins Paradies. Und wir sehen uns nie wieder". Das klinge "völlig wahnsinnig", räumte Jodlbauer ein, habe Arda K. aber dazu gebracht, "kurz vor" der Durchführung eines Anschlags zu stehen. Arda K. sei nach Istanbul geflogen, habe dort aber "zurückgezogen", sein terroristisches Vorhaben nicht umgesetzt und nach seiner Rückkehr nach Wien sein Leben bis zu seiner Festnahme im April 2025 weitergelebt.
Verteidigung betonte führende Rolle von Hasan E.
Zuvor hatte Anna Mair die Abhängigkeit von Beran A. von Hasan E. betont. Ihr Mandant habe eine "total schöne Kindheit" verlebt, in der Religion keine große Rolle spielte. Als er 2019 in eine HAK in Wien kam, sei er gemobbt worden. Mädchen hätten sich über ihn lustig gemacht. Ein Mitschüler habe sich seiner angenommen und dafür gesorgt, dass Beran A. beliebter wurde. Dieser Mitschüler war Hasan E.
"Beran sieht zu Hasan auf. Hasan ist der Macher, der für jedes Problem eine Lösung hat. Hasan ist sein Held und sein bester Freund", meinte die Verteidigerin zur Dynamik der zwei jungen Männer. Beran A. habe zu seinem Freund aufgeschaut und diesen "glorifiziert".
Nach einem einjährigen Aufenthalt in der Türkei hätte sich Hasan E. zunehmend mit dem Islam auseinandergesetzt und dem IS zugewandt. Ab dem Frühjahr 2023 habe Hasan E. ihren Mandanten "beeinflusst, manipuliert, indoktriniert". Hasan E. habe einen Anschlag in Mekka geplant. Beran A. sei nicht zur Polizei gegangen, um das zu melden ("Er will keinen Freund verraten"). Stattdessen habe er sich auf Hasans Fantasie von einer "eigenen Terror-Organisation" eingelassen.
"Hasan hat ihm gesagt, er würde ihn gern in seinen Plan einbauen", schilderte Mair. Damit habe Hasan E. ihren Mandanten dazu gebracht, nach Dubai zu fliegen, wo dieser aber "nichts gemacht" habe.
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