Maßnahmenvollzug für von Polizei angeschossenen Wiener

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von Agenturen

Der 29-Jährige bestritt am Landesgericht die Tötungsabsicht

Bild: APA/APA/HANS PUNZ/HANS PUNZ


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Ein von der Polizei niedergeschossener psychisch kranker Wiener ist am Montag am Landesgericht nach § 21 Absatz 1 StGB in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen worden, weil er im Zustand der Zurechnungsunfähigkeit Polizeibeamte mit einem Messer bedroht hatte. Als so genannte Anlasstat nahmen die Geschworene eine gefährliche Drohung mit einem Messer an. Der von der Staatsanwaltschaft behauptete mehrfache Mordversuch an WEGA-Beamten wurde einstimmig verneint.

Dem nicht rechtskräftigen Urteil zufolge handelte der gehörlose 29-Jährige unter dem maßgeblichen Einfluss einer schwerwiegenden und nachhaltigen psychischen Störung, nämlich einer paranoiden Schizophrenie. Er war damit nicht schuldfähig. Die ihm unterstellte Tötungsabsicht hatte der Mann und seine Verteidiger Alexander Prenner und Noah McElheney bestritten.

Der vom Gericht bestellte psychiatrische Sachverständige Peter Hofmann stufte den 29-Jährigen als zum Tatzeitpunkt zurechnungsunfähig ein. Der Mann leidet Hofmann zufolge an einer ausgeprägten paranoiden Schizophrenie, die unter anderem auf jahrelangen Cannabis-Konsum zurückzuführen sein dürfte. Hofmann ging davon aus, dass ohne entsprechende therapeutische und medikamentöse Behandlung zukünftig wieder mit Straftaten mit schweren Folgen zu rechnen ist.

Eltern hatten Polizei verständigt

Die Eltern des gehörlosen Mannes hatten am 15. Juli 2025 die Polizei an ihre Adresse in der Brigittenau gerufen, weil ihnen der Sohn in einem psychischen Ausnahmezustand seit zwei Tagen die Wohnung nicht öffnete. Auf das Klopfen der Polizei machte der 29-Jährige auch nicht auf. Als die beigezogene Feuerwehr die Tür mit Gewalt öffnete, nahmen zwischenzeitlich eingetroffene Kräfte der nächstgelegenen Polizeiinspektion den 29-Jährigen mit einem Messer in der Hand wahr, wobei er zunächst die Klinge gegen sich selbst richtete.

"Er ist mit dem Messer da gestanden und hat uns gedeutet, dass wir näher kommen sollen", schilderte ein Polizist am zweiten Verhandlungstag - der Prozess hatte am 13. April begonnen - den Geschworenen. Der Mann sei allerdings in der Küche verblieben und habe sich nicht angenähert: "Es war nicht notwendig zu schießen. Er hat das Messer nur gehalten." Man habe sich entschlossen, zur Entschärfung der Situation die WEGA beizuziehen, "weil die einen Taser haben."

Ein zweiter Beamter der Polizeiinspektion berichtete, der Mann habe "das Messer rauf und runter bewegt und Drohgebärden gemacht. Er hat uns gedeutet 'Kommt's her zu mir!' Für uns war das in der Situation eindeutig eine Drohgebärde." Er und seine Kollegen hätten den Mann angeschrien und zum Weglegen des Messers aufgefordert: "Er hat nicht reagiert. Er hat das Verhalten nicht eingestellt." Dann sei die WEGA eingeschritten. Bis dahin habe sich der 29-Jährige "nicht auf uns zubewegt", sagte der Zeuge.

Taser wirkungslos

Das Messer hatte eine Klingenlänge von 8,5 Zentimetern und diente an sich zum Gemüseschneiden. Die WEGA ging von einer "akuten Gefahrensituation" aus. Die Sondereinheit war mit insgesamt acht Mann angerückt, die allesamt ballistische Schutzausrüstung - eine schusssichere und stichfeste Weste sowie einen Helm - trugen. Zunächst wurde eine Blendgranate in die kleine Küche geworfen. Dann wurde der 29-Jährige mit einem Taser beschossen. Wirkung hatte das keine, "weil der Abstand zu kurz war", wie ein technischer Sachverständiger den Geschworenen beim Verhandlungsauftakt erklärt hatte. Um eine Wirkung zu erzielen, wäre demnach ein Abstand von 1,3 Metern zum 29-Jährigen erforderlich gewesen. Die tatsächliche Entfernung betrug allerdings 50 Zentimeter.

Laut zwei WEGA-Beamten soll der Mann nach den wirkungslosen Stromstößen einen seitlichen Schritt vorwärts in ihre Richtung gemacht haben. Das Messer soll er dabei in ihre Richtung gehalten haben. Einer der Beamten gab in dieser Situation zwei Schüsse mit seiner Dienstpistole ab, weil er sich unter Lebensgefahr fühlte.

Ein Schuss ging in die Wand, der zweite traf den 29-Jährigen unterhalb der Brust im Bauchbereich, wobei das Projektil den Darm beschädigte. Obwohl er lebensgefährlich verletzt wurde, soll der 29-Jährige noch am Boden liegend versucht haben, auf die Beamten einzustechen.

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Notarzt als Lebensretter

"Den Polizisten wurde kein Haar gekrümmt", betonte Verteidiger Prenner. Demgegenüber könne man "fast von einem Wunder sprechen", dass der 29-Jährige überlebte. Er verdankte das einem Notarzt, der am Tatort rasch und richtig reagierte. Der Notarzt öffnete dem Schwerverletzten den Brustkorb und klemmte die Aorta ab, was dem Mann das Leben rettete. Der 29-Jährige wurde in weiterer Folge in ein Spital gebracht und intensivmedizinisch behandelt. Das Projektil konnte operativ gar nicht entfernt werden, es verblieb im Körper des Mannes.

Inzwischen ist der 29-Jährige wieder in einem gesundheitlichen Zustand, der ihn verhandlungsfähig macht. "Ich wollte nicht töten", bekräftigte der 29-Jährige.

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