Prozess um Badetod nach Sturz von Wörthersee-Plattform

Veröffentlicht:

von Agenturen

Dem Unternehmer wird in Klagenfurt der Prozess gemacht

Bild: APA/APA/THEMENBILD/BARBARA GINDL


- Anzeige -
- Anzeige -

Weil im vergangenen Sommer ein Gast von einer fahrenden Schwimmplattform im Wörthersee gestürzt und gestorben war, hat sich am Dienstag der 61-jährige Unternehmer als Eigentümer der Plattform vor dem Landesgericht Klagenfurt verantworten müssen. Dem Mann wird grob fahrlässige Tötung vorgeworfen, er bekannte sich nicht schuldig. Der Prozess wurde vertagt.

Zu dem Vorfall war es an einem Samstagabend im August gekommen. Mehrere Personen waren auf der Plattform mit Elektroantrieb, die mehrere 100 Meter vor Maria Wörth im See lag. Das dort servierte mehrgängige Abendessen war gerade im Gang, als ein 38-jähriger Steirer vom Tisch aufstand, ein paar Schritte ging und ins Wasser stürzte. Versuche, ihm mit einem Rettungsring zu helfen, schlugen fehl, der Mann ging sofort unter. Seine Leiche wurde erst Tage später in 38 Metern Tiefe geortet und aus dem See geborgen.

Staatsanwältin Doris Kügler warf dem Unternehmer vor, auf einer nicht zugelassenen Plattform ohne gültiges Schiffsführerpatent unterwegs gewesen zu sein. Die Plattform habe nur eine unzureichende Beleuchtung gehabt, es habe weiters keine Rettungswesten, keine Haltegriffe, keine Reling und keine Unterweisung über Sicherheitsvorkehrungen für die Gäste gegeben.

Mandant "hat nach bestem Gewissen gehandelt"

Der Verteidiger des Unternehmers replizierte, dass die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft teilweise unrichtig und teilweise nicht ursächlich für den Tod des Mannes waren: "Mein Mandant hätte nie gedacht, dass so etwas passieren kann. Er dachte, dass er die gesetzlichen Vorschriften einhält. Er hat nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt." Es habe behördliche Abklärungen gegeben, was die Plattform angeht, auch bei Polizeikontrollen und einer Kontrolle durch das Arbeitsinspektorat habe alles gepasst. Außerdem habe sein Mandant sehr wohl ein Schiffsführerpatent, erklärte der Verteidiger, der dieses auch Richter Gernot Kugi vorlegte.

Der Prozess wurde mit der Einvernahme des 61-Jährigen gestartet. Dabei brach dieser in Tränen aus: "Der Tod des Mannes geht mir sehr nahe, es belastet mich sehr." Und weiter: "Dass ein sportlicher Mann ins warme Wasser fällt und einfach untergeht, ist für mich völlig absurd." Er hätte nie für möglich gehalten, dass jemand sterben könne, der bei Dunkelheit ins Wasser fällt. Dass der Steirer stark betrunken gewesen sei, sei ihm nicht aufgefallen, sagte der 61-Jährige aus - widersprach damit aber einer Aussage, die er vor der Polizei getätigt hatte.

Über Bord gehende Gäste "kommen oft vor"

Vor jeder Fahrt mit dem "Katamaran", wie der Angeklagte das Gefährt bezeichnete, gebe es eine Sicherheitsunterweisung für die Gäste. Wer eine Schwimmweste will, bekomme auch eine, sagte der Angeklagte, der auch der Behauptung widersprach, dass es nur vier Schwimmwesten für sieben Gäste gegeben habe. Dass auf der Plattform jemand über Bord gehe, sei jedenfalls nicht ungewöhnlich. Und zwar auch in der Nacht - ob das unfreiwillig passiert oder die Leute aus freien Stücken im See schwimmen gehen. Fällt jemand ungeplant von Bord, werde die Maschine abgestellt, damit die Person im Wasser zurückschwimmen und wieder selbst an Bord steigen kann.

Weite Teile der Befragung des Mannes drehten sich um den Fakt, dass die Schwimm-Plattform keine Zulassung hatte: "Ich war fest davon überzeugt, dass ich dafür keine Zulassung brauche", so der Schiffsführer. Ein Vorgängermodell der Plattform sei einmal von einem Mitarbeiter der Kärntner Landesregierung in Augenschein genommen worden, der einen Bericht versprochen habe. Den habe es dann aber nie gegeben.

Auch dem Vorwurf, dass die Plattform unzureichend beleuchtet gewesen sei, widersprach der Angeklagte. Man habe mehrere solarbetriebene und LED-Beleuchtungen, mit einem eigenen LED-Scheinwerfer habe er auch nach dem 38-Jährigen im Wasser gesucht. Dieser sei ins Wasser gefallen, habe noch einmal unkoordiniert mit den Armen gefuchtelt und sei dann untergegangen.

- Anzeige -
- Anzeige -

"Ein Ertrinkender zieht dich mit hinunter"

"Warum sind Sie nicht hinterhergesprungen? Wenn jemand so herumfuchtelt, dann braucht er ja Hilfe", wollte der Sachverständige für Schifffahrt, Hermann Steffan, von dem Angeklagten wissen. "Ich weiß, dass man einem Ertrinkenden nicht nachspringt. Und erst recht nicht in meiner Verfassung, ich bin kein Baywatch-Schwimmer", gab der Angeklagte an. Zwei Gäste, auch die Lebensgefährtin des Mannes, wollten hineinspringen: "Ich habe das aber verhindert. Ein Ertrinkender zieht dich mit hinunter im schlimmsten Fall."

Sachverständiger Steffan betonte, in diesem Fall hätte man unbedingt die Position, an der der Mann über Bord gegangen war, genau festhalten müssen. Über lange Strecken ging es dann um notwendige Sicherungseinrichtungen am Rand der Plattform. Die Höhe des Kunststoffrandes liegt 60 Zentimeter über dem Wasserspiegel: "Das ist schon schwierig, da hochzukommen, wenn man im Wasser ist."

Der Verteidiger wollte schließlich wissen, ob es notwendig gewesen sei, dass eine Reling um die Plattform herumgeführt wird. "Das entscheidet ein Sachverständiger bei der Zulassung", meinte Steffan. Alternative Konzepte seien etwa Schleifen am Rand, in die man hineingreifen kann, wenn man im Wasser ist: "Das ist zum Beispiel Standard bei allen Schlauchbooten, wo es keine Reling geben kann." Dass aber weder Reling noch Griffschlaufen angebracht werden: "Das hätte ich sicher nicht so zugelassen." Er hätte eine Reling angeordnet: "Wenn der Boden komplett eben ist, ist das Risiko nämlich sehr groß, dass man ohne Schutz ins Wasser fällt."

Verunglückter hatte 2,17 Promille

Die Lebensgefährtin des 38-Jährigen sagte als Zeugin aus, dass ihr Freund jedenfalls sehr betrunken gewesen sei: "Er hat über den Tag verteilt nichts gegessen, aber sicher 15 große Bier getrunken." Sicherheitsunterweisung habe es laut ihrer Wahrnehmung keine gegeben. Der angeklagte Schiffsführer habe jedenfalls bemerkt haben müssen, dass ihr Freund betrunken gewesen sei. Sie habe sich noch an Bord bei ihm für das Verhalten ihres Lebensgefährten entschuldigt. Ihr Freund habe den Schiffsführer nämlich beschimpft und sei generell negativ eingestellt gewesen.

Laut Gutachten hatte der Verunglückte zum Zeitpunkt seines Todes 2,17 Promille Alkohol im Blut. Über den Tag verteilt halte er einen Konsum von zehn großen Bier auf jeden Fall für möglich, sagte der zuständige Sachverständige Manfred Kollroser. Rückstände von Drogen oder Medikamenten wurden im Blut des Verunglückten keine gefunden.

"Badetod" als Ursache

Die medizinische Sachverständige Alexandra Meierhofer verwies auf den so genannten "Badetod" als Ursache. Dabei habe die Hitze an dem Tag und der Alkoholkonsum des Mannes eine große Rolle gespielt: Dadurch seien die Blutgefäße geweitet gewesen. Beim Kontakt mit dem Seewasser hätten sich diese dann plötzlich zusammengezogen, was zu einem Schock geführt hatte: "Der Tod tritt in so einem Fall innerhalb von wenigen Sekunden ein." Diese Art des Todes komme oft bei jüngeren, aber auch älteren Leuten vor - große Hitze, übermäßiges Essen oder Alkoholkonsum würden das Risiko erhöhen. "Deshalb soll man sich auch abkühlen, bevor man ins Wasser geht."

Richter Kugi vertagte den Prozess für eine weitere Zeugeneinvernahme, außerdem stellte der Verteidiger einen Antrag auf Einholung eines schiffstechnischen Gutachtens. Ein Termin für eine Fortsetzung stand vorerst nicht fest.

- Anzeige -
- Anzeige -

Mehr entdecken