Unterbringungsprozess gegen niedergeschossenen Wiener
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von AgenturenDie Verhandlung ist im Grauen Haus auf zwei Tage anberaumt
Bild: APA/APA/HANS PUNZ/HANS PUNZ
Am Montag hat am Wiener Landesgericht ein außergewöhnlicher Unterbringungsprozess gegen einen 29-Jährigen begonnen. Der Mann soll gemäß § 21 Absatz 1 StGB in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen werden, weil die Staatsanwaltschaft davon ausgeht, dass er unter dem maßgeblichen Einfluss einer schwerwiegenden und nachhaltigen psychischen Störung - er leidet an paranoider Schizophrenie - Polizeibeamte töten wollte. Die Verhandlung ist auf zwei Tage anberaumt.
Der 29-Jährige wurde mit Hand- und Fußfesseln gefesselt von mehreren Justizwachebeamten in den Verhandlungssaal gebracht. Außerdem trug er einen Bauchgurt, mit dem er zusätzlich gesichert war. Er wurde von zwei Gebärdendolmetscherinnen erwartet, die auf der Anklagebank Platz nahmen, um dem 29-Jährigen laufend den Fortgang der Verhandlung - zunächst die Ausführungen des Staatsanwalts und des Verteidigers - zu übersetzen: der Mann ist gehörlos.
Die Eltern des psychisch Kranken hatten am 15. Juli 2025 die Polizei an ihre Adresse in der Brigittenau gerufen, weil ihnen der Sohn in einem psychischen Ausnahmezustand die Wohnung nicht öffnete. Auf das Klopfen der Polizei machte der 29-Jährige auch nicht auf. Als die beigezogene Feuerwehr die Tür mit Gewalt öffnete, nahmen zwischenzeitlich eingetroffene Kräfte der nächst gelegenen Polizeiinspektion den 29-Jährigen mit einem Messer in der Hand wahr, wobei er zunächst die Klinge gegen sich selbst richtete und sich dann in die Küche zurückzog.
Von Projektil im Oberkörper getroffen
Die Bezirkskräfte alarmierten die WEGA, die mit acht Mann anrückte. Als sich die Beamten der Spezialeinheit dem Mann näherten, fühlten sich diese von dem mit dem Messer Bewaffneten bedroht. Er soll die Waffe erhoben und gegen die Beamten gerichtet haben. Eine mehrfache Schussabgabe mit einem Taser blieb wirkungslos. Als der 29-Jährige einen Schritt auf die Beamten zukam, gab ein Polizist zwei Schüsse auf den Mann ab. Ein Projektil drang dem Mann unterhalb der Brust in den Körper. Obwohl er lebensgefährlich verletzt wurde, soll er noch am Boden liegend versucht haben, auf die Beamten einzustechen.
"Den Polizisten wurde kein Haar gekrümmt", betonte Verteidiger Alexander Prenner. Demgegenüber könne man "fast von einem Wunder sprechen", dass der 29-Jährige überlebte. Er verdanke das in erster Linie einem Notarzt, der am Tatort rasch reagiert habe. Er öffnete dem Schwerverletzten den Brustkorb und klemmte die Aorta ab, was seinem Mandanten das Leben gerettet hätte. Der 29-Jährige wurde in weiterer Folge in ein Spital gebracht und intensivmedizinisch behandelt. Das Projektil konnte operativ gar nicht entfernt werden, es verblieb im Körper des Mannes. Inzwischen ist er wieder in einem gesundheitlichen Zustand, der ihn verhandlungsfähig macht.
"Ich wollte nicht töten"
"Ich wollte nicht töten", äußerte sich der 29-Jährige. Darüber hinaus machte er vor dem Schwurgericht keine Angaben. Sein Mandant könne sich an nichts mehr erinnern, erläuterte Verteidiger Prenner: "Er weiß nur mehr, dass die Türe aufgegangen ist. Und dann waren die Schüsse."
Prenner betonte, der vom Staatsanwalt als so genannte Anlasstat angenommene Mordversuch liege nicht vor. Es habe keinen Angriff auf die Wega-Beamten gegeben. Der 29-Jährige sei mit einem gegen die Decke gerichteten Gemüsemesser auf die Beamten der Sondereinheit zugegangen: "Dieser eine Schritt ist kein Mordversuch."
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