Nationalrat
"Wohnschirm" bis 2029 verlängert
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von Quelle: APA, JOYN News++ ARCHIVBILD ++ Hilfe vor Delogierung kommt
Bild: APA/APA/dpa/Jens Kalaene
Der Nationalrat hat am Mittwochnachmittag den so genannten Wohnschirm bis 2029 verlängert. Bis dahin werden jährlich 29 Millionen Euro aufgewendet, um Obdachlosigkeit zu vermeiden. Dies geschieht über die Übernahme von Mietzinsrückständen bzw. durch Wohnungswechsel. Betont wurde von ÖVP und NEOS, dass das Projekt nur befristet weiter geführt wird, weil die eigentliche Zuständigkeit bei den Ländern läge.
Das Wichtigste in Kürze
Der Nationalrat verlängert den Wohnschirm bis 2029 , um Delogierungen zu verhindern.
Zusätzlich bleibt die Schulstarthilfe.
Die FPÖ stimmte der Maßnahme ebenfalls zu, auch wenn Sozialsprecherin Dagmar Belakowitsch bemängelte, dass überproportional oft Personen ohne österreichischen Pass profitierten.
Die Grünen sorgten für einen einstimmigen Beschluss, hätten aber Zusatzanliegen. So beantragte Sozialsprecher Markus Koza, dass wieder Zuverdienst zu Arbeitslosenleistungen ermöglicht wird, um Armut zu vermeiden.
4.000 vor Delogierung gerettet
SP-Sozialsprecher Josef Muchitsch unterstrich die Bedeutung des Wohnschirms. So seien zuletzt 4.000 Menschen noch von einer Delogierung abgesprungen.
NEOS-Sozialsprecher Johannes Gasser betonte, dass das Verhindern von Delogierungen auch hohe Kosten von Obdachlosigkeit verhindere. Ähnlich äußerte sich Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ). Sie meinte, dass die Folgekosten wesentlich höher wären, würde man nicht eingreifen. Bisher habe 40.000 Menschen durch den Wohnschirm geholfen werden können.
Für die ÖVP erinnerte der Abgeordnete Gödl daran, dass die Maßnahme in der Corona-Zeit in einem Ausnahmezustand eingeführt wurde. Nunmehr hoffe man, irgendwann einmal wieder in einen Normalzustand zu kommen, damit der Schirm nicht mehr benötigt werde. Denn eigentlich würden Maßnahmen hier in die Zuständigkeit der Länder fallen.
Neben dem Wohnschirm wurde auch die Schulstarthilfe für Kinder aus Sozialhilfehaushalten fortgeführt: Dabei handelt es sich um Sachleistungen in Form von Gutscheinen bzw. einer Bezahlkarte für Schulartikel in der Höhe von 150 Euro, die zweimal jährlich gewährt werden und rund 50.000 Schülerinnen und Schülern zugutekommen.
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